"…jeder Kunde sollte das Recht haben zu wissen, wann er wem welche Provisionen für welche Leistungen zahlen soll.
Nur dadurch ist Transparenz gewährleistet, eine Vertrauensbasis geschaffen und können mögliche Interessenkonflikte offengelegt werden."
Berater oder Verkäufer?
Es stellen sich folgende Fragen:
Wenn ein Banker eine Beratung suggeriert bzw. verspricht:
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Warum verdient er nur dann, wenn er Ihnen etwas verkauft?
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Wenn der Banker nur vom Verkauf leben kann:
Warum heißt er dann nicht Bankverkäufer?
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Warum scheuen sich die meisten Banken und Versicherungsvertreter, Ihren Kunden die Höhe der vereinnahmten Provisionen auf Euro und Cent auszuweisen?
Ein Berater der gut berät, soll auch gut bezahlt werden und braucht vor dieser Transparenz keine Angst zu haben.
Honorar
Die Kosten einer Honorarberatung können stark variieren und richten sich immer nach dem Umfang der in Auftrag gegebenen Arbeit.
Die Abrechnung erfolgt entweder auf Stundenbasis, einem Pauschalhonorar oder über eine Servicefee. Die Art und Höhe der Vergütung wird stets vor Beginn der Beratung oder Dienstleistung mit Ihnen verbindlich vereinbart.
Honorar
auf Stundenbasis
Die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt normalerweise bei
kleineren Aufträgen, z.B. einer einmaligen Beratung zur Anlage eines bestimmten Geldbetrags oder eines einmaligen Depotgesprächs ohne eine tiefere Integration weiterer Vermögensbestandteile.
ab 85,- EUR (netto) pro Stunde
Pauschalhonorar
Ein Pauschalhonorar wird bei umfangreicheren Aufträgen vereinbart, wodurch für Sie Kostensicherheit herrscht. Insbesondere Finanzplanungs- und Anlageberatungsaufträge inklusive der anschließenden Umsetzung werden zumeist über ein Pauschalhonorar abgegolten.
Beispiele:
Baufinanzierung Zins-Check
180,- EUR
private Finanzplanung
ab 500,- EUR
Servicefee
Eine Servicefee wird bei einer dauerhaften Depotbetreuung vereinbart. Sie wird als Prozentsatz - bezogen auf das durchschnittliche Depotvolumen - berechnet und quartalsweise belastet. Die Höhe der Servicefee verhält sich degressiv zum Depotvolumen. Das heißt, dass bei steigendem Depotvolumen die Höhe der Servicefee (in %) geringer wird.
Im Gegenzug werden dem Mandanten alle Bestandsprovisionen und Kick-backs, die der Berater über die Depotbank von den Kapitalanlagegesellschaften erhält, gutgeschrieben.
0,50% - 1,50% (netto)