(veröffentlicht auf Cashkurs am 03.11.2020)
Gemeinsam Problemsituationen zu lösen, kann zu einer sehr starken Kundenbindung führen. Der Kunde fühl sich wertgeschätzt und partnerschaftlich behandelt. Ein Kunde, der sich beschwert, möchte eigentlich bleiben und sucht Hilfe. Kunden, die nichts (mehr) sagen, haben abgeschlossen und gehen einfach. Viele Banken – so auch die Sparkasse in diesem Praxisfall – sehen das jedoch oft anderes.
Ein Kunde, der sich beschwert, möchte in Wirklichkeit bleiben - Die Sparkasse sieht das wohl anders!
Die Reaktionen auf meinen letzten Artikel waren groß. Es scheint sich offensichtlich um keinen Einzelfall zu handeln?
Ich möchte jedoch etwas klarstellen! Die dort von mir geschilderte Beratung fand vor gut 15 Jahren statt. In den letzten Jahren hat sich bezüglich des Verbraucherschutzes einiges getan. Den Bankmitarbeitern kann nur bedingt ein Vorwurf gemacht werden. Sie sind stets Diener zweier Herren. Sie wollen in der Regel ihre Kunden fair und richtig beraten. Doch wenn am Wochenende nur die nackten Verkaufszahlen über die berufliche Entwicklung entscheiden, müssen diese Banker jeden Tag einen Spagat machen zwischen Kunden- und Bankinteressen.
Allein die Abteilungs- und Bereichsleiter sowie voran die Vorstände sind dafür verantwortlich, welche Beratungsphilosophie die Bank nicht nur werblich nach außen hin präsentiert, sondern tatsächlich von ihren Mitarbeitern gelebt wird (werden muss)!
Schadensberechnung – „Steuersparmodell“
Wie vergleicht man Finanzierungsmodelle? Wie ermittelt man einen Vermögensschaden?
Schritt 1 – Bestandsaufnahme
Alle vorhandenen Finanzierungsbausteine (KfW-Darlehen, Bankdarlehen, Bausparvertrag sowie Lebensversicherung - siehe Artikel vom 13.10.) wurden in einer Finanzplanungssoftware erfasst und zum Stichtag bewertet. Die notwendigen Daten habe ich bei der Bank, Bausparkasse und Versicherung abgefragt.
Schritt 2 - alternatives Szenario
Alle Hauptfinanzierungen wurden mit deren Kreditsummen, Laufzeiten und Konditionen übernommen, jedoch – anders als im Praxisfall – jetzt als Annuitätendarlehen erfasst. Die Tilgungsbestandteile, die bisher in die Tilgungssurrogate Bausparvertrag und Lebensversicherung gezahlt wurden, fließen nunmehr direkt als Tilgung in die Kredite. Die Gesamtheit der monatlichen Belastungen blieb somit unverändert.
Schritt 3 – Szenariovergleich
Jetzt werden jeweils die Vermögensentwicklungen berechnet und danach die beiden Szenarien miteinander verglichen.
Der Schaden ist sechsstellig!
Der sich aus diesem Vergleich über die 15 Jahre ermittelte Vermögensunterschied betrug gut 180.000 EUR! 180.000 EUR, über die der gemeinnützige Trägerverein bzw. die Schule verfügen könnte, hätte die finanzierende Sparkasse im Interesse des Kunden beraten.
Auf allein knapp 30.000 EUR beliefen sich die Provisionen, die die Bank für die Bausparverträge und die Lebensversicherung erhalten hat. Der Rest resultiert daraus, dass die zu zahlenden Kreditzinsen höher als die mit den Tilgungssurrogaten erzielbaren Renditen waren, was ein völlig normaler Sachverhalt ist und jedem Banker bekannt sein dürfte.
Dass bei einem gemeinnützigen Verein im Normalfall (hier besonders im Spezialfall Schulträger) mangels Steuerpflicht ein „Steuersparmodell“ komplett ins Leere läuft, dürfte ein Banker ebenfalls wissen. Wenn der damalige Firmenkundenberater von steuerlichen Aspekten keine Ahnung hatte, dann zumindest der Vorgesetzte, der Bereichsleiter – spätestens der Vorstand! Wenn sie davon alle nichts wussten, dann wäre das sehr bedenklich! Wenn doch, dann könnte man Vorsatz unterstellen.
Juristische Würdigung
Die Einschätzung der Sachlage ließ auf eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Falschberatung durch die Sparkasse schließen. ABER!!! Die Verjährungsfrist für fahrlässige Falschberatung beträgt ganze drei Jahre, für vorsätzliche Falschberatung zehn Jahre. Da die Beratungen zwischen 2004 bis 2006 stattfanden, war die Verjährung bereits eingetreten. Eine juristische Aufarbeitung wäre somit mehr als schwierig.
Leser meines letzten Artikels haben empfohlen, dass man ja den Widerrufsjoker ziehen könnte. Wurden Verbraucher nicht klar genug darüber informiert, wann die Frist für einen eventuellen Widerruf ihrer Baufinanzierung beginnt, können sie zum sogenannten „Widerrufsjoker“ greifen. Auch Jahre nach dem Vertragsschluss ist der Widerruf so immer noch möglich.
Da jedoch ein Verein, wie auch eine GmbH, kein Verbraucher im Rechtssinne ist, greift hier dieses Instrument nicht.
Die Sparkasse erhält eine zweite Chance
Die damals beteiligten Mitarbeiter der Sparkasse sind dort nicht mehr tätig. Damit gaben wir der Sparkasse eine zweite Chance, ihre Sach- und Methodenkompetenz in Bezug auf die Kundenbetreuung zu präsentieren. Mein Mandant wollte zu diesem Zeitpunkt die Sparkasse, die über Jahrzehnte die Hausbank war, nicht verlassen!
In Vorbereitung auf die Gespräche habe ich der Sparkasse schriftlich meine Einschätzung der damaligen „Beratung“ sowie die Herleitung der Schadensberechnung dargelegt. Auch, um was es in den Gesprächen gehen wird. Dass der Schulträger meines Erachtens falsch beraten wurde (Beschwerde) und wir um eine Lösung (Hilfe) bitten - eine Umschuldung der Darlehen im Sinne ihres Kunden.
Die Sparkasse bekam also die einmalige Chance, meinen Mandanten nicht nur durch Lösungskompetenz zu begeistern, sondern durch die Umschuldung der KfW-Darlehen auch über eine Mio. EUR als Neukredit in die eigenen Bücher zu nehmen. (KfW-Darlehen werden von den Banken nur durchgeleitet. Bilanz- und zinsmargenwirksam werden hingegen nur eigene Kredite.)
Ich gehe davon aus, dass auch die Sparkasse diesen Fall juristisch bewerten ließ und zu demselben Ergebnis wie wir gekommen ist. Nicht anders lässt sich das dann folgende Verhalten erklären.
Unvorbereitet und inkompetent
Sowohl die Firmenkundenberaterin als auch der zuständige Abteilungsleiter und Vorstand erschienen zu den Gesprächen unvorbereitet und überfordert. Sie könnten meine Berechnungen nicht nachvollziehen und ich möge Ihnen doch einmal das von mir erstellte Organigramm der (von ihnen selbst vermittelten) Finanzierungsstruktur zur Verfügung stellen.
Die Finanzierungsstruktur (Steuersparmodell) sei angeblich so von dem damaligen Vereinspräsidenten (damals Lehrer, kein Finanzspezialist) gewünscht worden. Einen Nachweis für diese Aussage blieb man uns schuldig. Gesprächsaufzeichnungen gäbe es nicht und die Einsicht in die Kreditprotokolle wurde uns verwehrt.
(Kreditprotokolle sind bankinterne Schriftstücke und dienen im Gegensatz zu Gesprächsdokumentationen im Sinne des Verbraucherschutzes dazu, die Finanzierungsstruktur sowie die Kreditentscheidung hausintern gegenüber der Kreditabteilung, Entscheidungsträgern und Revision zu begründen.)
Kompetenz?
Auf die Frage, worin denn in diesem Fall die Logik dieser Finanzierungsstruktur – aus damaliger und aus heutiger Sicht – bestanden haben könnte, wurde nur sehr ausweichend geantwortet. Also keine Antwort! Dieses Modell war damals so üblich…. Aha! Dann muss es ja gut und richtig gewesen sein! Oder?
Kompetenz?
Mein Vorschlag, meinem Mandanten die Lebensversicherung abzukaufen, wurde dankend abgelehnt. Solche Geschäfte mache man nicht. Aha? Kein Vertrauen in den eigenen Verbundpartner Provinzial?
Es wäre aber ein gutes Geschäft für die eigene Liquiditätsanlage der Sparkasse. Mehrere Firmen in Deutschland haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht.
Kompetenz?
Meine Forderung, die KfW-Darlehen sofort zu kündigen und abzulösen, wurde von der Sparkasse abgelehnt. Wörtlich:
„Leider können wir diese zu den von Ihnen gewünschten Bedingungen so nicht annehmen. Bei den beiden Darlehen handelt es sich um Förderkredite …. die zwar nach deren Bedingungen vorzeitig gekündigt und zurückgezahlt werden können, dies aber nur unter Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes.“
Oho, oho ...!
Nicht die Sparkasse ist Darlehensgeber, sondern die KfW. Somit kann nur die KfW eine Kündigung ablehnen oder zu Bedingungen annehmen.
Der Sparkasse dürfte der §489 BGB bekannt sein, nachdem Darlehen grundsätzlich nach zehn Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden können.
Ich musste nachdrücklich insistieren, damit die Sparkasse diesbezüglich bei der KfW anfragt. Letztendlich bekamen wir Recht!
Der Bitte, meinem Mandanten ein Umschuldungsangebot zu erstellen, wurde entsprochen. Jedoch war das Angebot unvollständig und der Zinssatz inakzeptabel.
Zusammengefasst: Keine Einsicht, keine Empathie, keine Kompetenz, kein Wille! Ignoranz oder Arroganz?
Der heutige Stand
Heute ist mein Mandant nicht mehr Kunde dieser Sparkasse. Eine weitere Beschwerde haben wir uns erspart. Die Bausparverträge wurden gekündigt, die Lebensversicherung verkauft, die Darlehen teilentschuldet und über eine andere Bank abgelöst. Die Kreditbelastung sank um ca. 30.000 EUR pro Jahr. Die Finanzierung der Schule steht nunmehr auf soliden Füßen.
Diese Sparkasse hat vor 15 Jahren versagt und auch heute die einmalige Chance der Beschwerde nicht erkannt und genutzt.
Meine Hoffnung ist, dass es sich bei diesem von mir erlebten Fall um einen extremen Einzelfall handelt und die Mehrzahl der Kunden von Ihrer Hausbank fair und auf Augenhöhe beraten werden.
„Was heißt das konkret für mich!?“
Wenn Sie in der Vergangenheit komplexe bzw. verbundene Finanzierungen abgeschlossen haben, prüfen Sie diese auf Optimierungschancen. Lassen Sie den tatsächlichen Zinssatz der Finanzierung inkl. aller Finanzierungsbausteine berechnen – oder berechnen Sie diesen selbst - und hinterfragen Sie die Sinnhaftigkeit der Finanzierungsstruktur. Ein spezialisierter Finanzberater oder Steuerberater kann Ihnen mit einer entsprechenden Software dabei helfen.
Gibt es den Verdacht der Falschberatung, handeln Sie schnell, damit Sie gegebenenfalls die Verjährung stoppen können. Ein Fachanwalt ist in diesem Fall unerlässlich.
Gerade Selbständige, Klein- und mittelständische Betriebe sind auf eine gute Beratung durch ihre Hausbank angewiesen. Da sie bei Investitionen von positiven Kreditentscheidungen ihrer Hausbank abhängig sind, neigen sie oft dazu, ihrer Bank Zugeständnisse zu machen und zusätzliche – meist unnütze – Verträge abzuschließen. Solches Vorgehen sollte sehr kritisch gewürdigt werden!
Seien Sie gegenüber Steuersparmodellen stets skeptisch! Es handelt sich meist um reine Steuerverlagerungsmodelle, deren Erfolg von vielen Dingen abhängt, die Sie nicht immer planen und beeinflussen können.
Lassen Sie sich die Wirkung von Finanzierungsmodellen anhand von konkreten Berechnungen auf Grundlage Ihrer persönlichen finanziellen Gegebenheiten schriftlich bestätigen. Pauschalberechnungen in Hochglanzbroschüren misstrauen Sie bitte generell.
Haben Sie immer einen Plan B in der Tasche. Heute suchen viele Banken neue Kunden.
Banken, die Sie als Bittsteller behandeln, sind langfristig meist nicht die richtigen Geschäftspartner.
Das sind die, die bei Sonne Regenschirme verkaufen und sie zurückverlangen, sobald es regnet.
Eine erfolgreiche partnerschaftliche Beziehung erfolgt immer auf Gegenseitigkeit und Augenhöhe!
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