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Praxisfall Sparkassenberatung Teil 1 – Unwissenheit oder Kalkül?

Oder: Wenn ein Steuer-Sparmodell kein Geld spart, sondern kostet! Der folgende Stoff wäre eine gute Vorlage für „Let´s make Money – Teil 2“! „Im Dienste der Bürger und der Region …“, „Ihre Sparkasse hilft gern dabei, Werte zu schaffen …“ lauten einige der vollmundigen Slogans der Hausbank meines Mandanten. Doch in diesem Fall lief alles ganz anders. Und das über 15 Jahre lang! Ein Ausnahmefall oder gar ein System?


"Die Sparkasse ist für viele Vereine und Initiativen ein wichtiger Partner bei der Sicherstellung ihrer Finanzierung (...) Das schrieb die Sparkasse eines Mandanten in ihrem letzten Geschäftsbericht. Darauf vertraute auch ein Trägerverein. Im letzten Jahr trat der neue Vereinspräsident an mich heran, um von mir die Finanzen und die bestehende Finanzierung eines Gebäudes bewerten und neu ausjustieren zu lassen.

Zirka 1,5 Millionen Euro hat den Verein vor gut 15 Jahren der Kauf sowie die Sanierung des Schulgebäudes gekostet. Die staatlich anerkannte Schule in privater Trägerschaft war als Ganztagsschule Vorreiter in der Region und ist noch heute hoch angesehen. Die Sparkasse war der erste Ansprechpartner und begleitete den Trägerverein bei der Finanzierung.

Bei der Durchsicht der Unterlagen brauchte ich einige Zeit, um die Finanzierungsstruktur zu erfassen und zu begreifen. Erst ein Organigramm verschaffte mir einen Überblick. Gehen Sie davon aus, dass der damalige Vereinspräsident ein Lehrer und Visionär – jedoch kein Finanzexperte - und somit auf eine solide Beratung der Hausbank angewiesen war und ihr vertraute.

Eine einfache Finanzierung verkomplizieren, schafft Mehrwert – für die Bank

Gut eine Million Euro wurden über zwei KfW-Darlehen (damals Sonderfonds) mit einer Zinsbindung von 20 Jahren bereitgestellt. 250.000 EUR über ein Darlehen der Sparkasse. Hört sich solide und gut an. Die KfW-Darlehen wurden jedoch als TA-Darlehen (Tilgungsaussetzungsdarlehen) ausgereicht. Also als Darlehen, bei denen der Kreditnehmer nur die Zinsen zahlt und am Ende der Laufzeit das Darlehen ablöst. Als Tilgungssurrogat (Tilgungsersatz) wurde eine kapitalbildende Lebensversicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen. Auch das Sparkassendarlehen wurde anfänglich als TA-Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung ausgereicht und erst danach in ein Annuitätendarlehen gewandelt, bei dem dann Tilgungsleistungen gezahlt wurden. In den ersten zehn Jahren diente hier ein Bausparvertrag als Tilgungsersatz.

Steuer-Sparmodelle? Gründe für derartige Finanzierungsformen

Diese Finanzierungsform gilt immer noch als ein klassisches Steuer-Sparmodell. Da die Darlehen nicht getilgt werden, bleibt die Zinsbelastung über die gesamte Kreditlaufzeit konstant. (Anders als bei Annuitäten- oder Tilgungsdarlehen. Dort fällt mit jeder Rate der Zinsanteil.) Kreditnehmer können diese Zinsen steuerlich geltend machen, wenn Sie die gekaufte Immobilie eigenbetrieblich nutzen oder vermieten. Auch Kredite für Modernisierungs-arbeiten sind in diesem Fall steuerlich absetzbar.

Bei Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind die Auszahlungen in voller Höhe steuerfrei, wenn u. a. die Ablaufleistung komplett und in einem Betrag ausgezahlt wird.

Somit führen die Kreditzinsen zu einer Reduzierung der Steuerlast (Steuern sparen) und die Zinsen der Lebensversicherung sind steuerfrei (Steuern vermeiden). Also eine Win-Win-Situation - sollte man meinen!

Die ganze Sache hat jedoch einen Haken! Nein, gar mehrere Haken!

Abgesehen davon, dass ich in meiner über 15-jährigen Tätigkeit als Berater und Finanzplaner noch kein Steuersparmodell gefunden habe, welches wirtschaftlich aufgegangen ist, wurden hier eklatante und unverzeihliche Beratungsfehler gemacht.

Haken 1 Bei dem Schul-Trägerverein handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein. Hier wird keine Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig, solange das Finanzamt alle drei Jahre bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Gemeinnützigkeit beim Verein noch gegeben sind. Für den Verein heißt das, dass die Kreditzinsen gar nicht steuerlich wirksam gemacht werden können, da keine Steuern gezahlt werden. Auch das Konstrukt der Lebensversicherung war völlig unnötig, da der Verein zu keinem Zeitpunkt kapitalertrags- bzw. abgeltungssteuerpflichtig war. Diese Tatsache muss der Bank bekannt gewesen sein!

Haken 2 Raten Sie einmal, auf wen die Lebensversicherung abgeschlossen wurde? Da kommen Sie nie drauf! Nicht auf den damaligen Vereinspräsidenten! Nicht auf den Namen eines Vereinsmitgliedes! Als versicherte Person wurde auf Empfehlung der Sparkasse der damals noch minderjährige Sohn des ehemaligen Vereinspräsidenten eingetragen.

Was hat nun ein Minderjähriger mit dem Kredit eines Trägervereins zu tun? Das alles bekommt zusätzlich ein erhebliches Geschmäckle, wenn man dieses Konstrukt weiterdenkt. Das Risiko der Finanzierung wurde demnach mit dem Leben des wirtschaftlich völlig unbeteiligten Sohnes abgesichert! Verstirbt der Sohn, kann der Schul-Trägerverein seine Verbindlichkeiten ablösen. Aus versicherungstechnischer Sicht könnte man diese Entscheidung noch nachvollziehen, denn der Sohn war damals deutlich jünger als sein Vater – und die Versicherungsbeiträge dadurch geringer.

Aber darf eine Beratung/Empfehlung so weit gehen?

Haken 3 Die Versicherung hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Sie läuft also zehn Jahre länger als die Zinsbindungsfristen der Darlehen. Wenn also die Darlehen fällig werden, können Sie gar nicht getilgt werden, da die Auszahlung aus der Lebensversicherung, die ja ursprünglich für die Tilgung der Darlehen vorgesehen war, noch nicht zur Verfügung steht. Eine Anschlussfinanzierung zu damals nicht vorhersehbaren Anschluss-Konditionen wäre unvermeidlich. Ein gutes Geschäft für die Bank! Ein unkalkulierbares Risiko für die Schule! Wenn der Sparkassenberater noch unbedingt einen Bausparvertrag braucht…Eine weitere Finanzierung betrifft eine Solaranlage, die der Verein im Zuge der Dachsanierung einbauen ließ. Ein Teil der Kosten sollte mit 125.000 EUR finanziert werden. Der Berater war „pfiffig“! Er finanzierte nicht 125.000 EUR, keine 150.000 EUR und auch keine 200.000 EUR. Nein! Er war großzügig und spendierte dem Verein ganze 250.000 EUR!

Die Finanzierung funktionierte wie folgt:

125.000 EUR der Kreditsumme flossen in den Bau der Solaranlage. Die anderen 125.000 EUR in einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 250.000 EUR als Sofortaufzahlung. Nach drei Jahren war dieser Bausparvertrag zuteilungsreif. Das „Guthaben“ von 125.000 EUR sowie der Bausparkredit von 125.000 EUR wurden für die Ablösung der Zwischenfinanzierung der Sparkasse verwendet. Zurückgezahlt werden musste nunmehr das verbleibende Bauspardarlehen. Die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen sinken! Was tun?


Die Sparkasse hat wieder eine tolle Idee!

Wie allgemein bekannt, sinken seit Jahren die prognostizierten Ablaufleistungen der privaten Renten- und Lebensversicherungen. Das hat auch die Sparkasse mitbekommen und sah zunehmend ihre Sicherheiten in Gefahr. Sie schrieb meinen Mandanten daher vor zwei Jahren mit dem Hinweis an, dass es hier nunmehr Handlungsbedarf gäbe. Ein weiterer Bausparvertrag (offenbar das Lieblingsprodukt des Beraters) wurde als ideale Lösung vorgestellt und abgeschlossen. Der dritte in dieser Finanzierung.

Bedenken Sie, dass hier alle ihren Segen gaben! Eine Finanzierung dieser Größenordnung liegt nicht im Ermessensspielraum eines Firmenkundenberaters einer Sparkasse. Mindestens der Bereichsleiter, wenn nicht gar der Vorstand musste hier die Finanzierung und damit auch die Finanzierungsstruktur absegnen. Alle haben Ihren Segen gegeben. Vom Berater über den Bereichsleiter bis zum Vorstand, der die Philosophie der Sparkasse nach außen hin vertritt. Ob das Interesse des Kunden im Mittelpunkt der Beratung stand, muss hier stark bezweifelt werden.

Wie hoch der Schaden dieser Finanzierung für meinen Mandanten war, wie die Sparkasse auf die Konfrontation mit diesen Fakten reagierte und wie Schadensberechnung und -minimierung im Praxisfall funktioniert, erfahren Sie im zweiten Teil.

„Was heißt das konkret für mich!?“

Banken, voran Sparkassen und Genossenschaftsbanken, genießen trotz Finanzkrise und medialer Aufarbeitung von Falschberatungen immer noch hohes Vertrauen. Voran Häuslebauer, Kleinunternehmer und Mittelständler sind auf das Wohl der Banken angewiesen, wenn es um Kaufentscheidungen, Investitionen oder die Realisierung von Lebenszielen geht. Mangels finanzieller Kenntnisse und Grundlagen der Finanzmathematik werden die Finanzierungsangebote der Banken nur selten hinterfragt. Zugeständnisse werden schnell gemacht – Hauptsache die Finanzierung steht. Vermeintliche „steuersparende Aspekte“ verbessern den „Beratungserfolg“ der Banker zusehends. Auch wenn es Arbeit und Zeit kostet: Holen Sie stets mindestens ein zweites Angebot einer anderen Bank ein. Bei der Bewertung der Angebote fragen Sie gegebenenfalls Ihren Steuer- oder Unternehmensberater oder einen neutralen Fachmann. Damit können Sie zumindest grobe Fehler vermeiden, finanzielle Risiken minimieren - und gegebenenfalls viel Geld sparen.


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