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Leserfrage: Ich habe eine Kapitalbildende LV – Was tun? kündigen, beitragsfrei stellen, fortführen

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist im Prinzip eine Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung und einem Sparvertrag, die nur in seltenen Fällen sinnvoll ist. Generell sollte man den Todesfallschutz von der Altersvorsorge trennen. Allein der Name sagt schon aus, dass die Lebensversicherung den Todesfall - jedoch nicht das Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person abdeckt.


Doch was tun, wenn man solch eine Versicherung – warum auch immer – vor Jahren einmal abgeschlossen hat?


Etwa jede zweite Lebensversicherung wird in Deutschland vorzeitig gekündigt. Meist mit hohen Einbußen für den Versicherungsnehmer. Deshalb sollte sich jeder Versicherungsinhaber zuerst fragen, was die Lebensversicherung für ihn primär war bzw. ist? Ist sie eine Todesfallabsicherung oder eher eine Geldanlage?


Was spricht eher für eine Fortführung einer Lebensversicherung?


Die Versicherung als Todesfallschutz

Sie benötigen den Todesfallschutz dringend und können aufgrund Ihres Alters oder Ihrer Gesundheit keine neue und preiswerte Risikolebensversicherung abschließen.Der Vertrag beinhaltet eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) und Sie können nicht darauf verzichten. Ein separater Neuabschluss der BU könnte aufgrund Ihres Alters oder Gesundheit nur noch zu deutlich höheren Kosten, Leistungseinschränkungen oder gar nicht erfolgen.


Die Versicherung als Geldanlage

Der Vertrag steht kurz vor dem regulären Ablauf. Bei einer Kündigung würden Sie einen Teil des Schlussüberschusses verlieren.Sie haben den Versicherungsvertrag vor 2005 abgeschlossen. In diesem Fall sind nach 12 Jahren Laufzeit alle Auszahlungen steuerfrei. Diesen „Altbonus“ würden Sie unwiederbringlich verlieren.Sie haben einen Altvertrag mit einem vergleichsweise hohen Garantiezins.Die Versicherung läuft schon über 5 Jahre. Damit ist der Großteil der Abschlussprovisionen bereits bezahlt. Hier muss geprüft werden, wie hoch die Fortführungsrendite des Vertrages ist. Das lässt sich aus den jährlichen Vertragsmitteilungen recht leicht errechnen.


Besonderheiten bei Fondspolicen als Geldanlage

Bei einer Fondspolice obliegen im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung die Anlagen im Kapitalstock dem direkten Einfluss des Versicherungsnehmers. Prinzipiell gelten auch hier die gleichen Beurteilungskriterien wie für eine klassische Lebensversicherung.

Bei Fondspolicen sind die Kosten jedoch oft höher.


Zu den Abschlusskosten inklusive Provision für die Vermittler, den Verwaltungskosten der Versicherung und einem möglichen Ratenzuschlag für die monatliche Zahlung kommen die Fondskosten hinzu. Fondsgesellschaften entziehen dem Fondsvermögen jährlich automatisch Gebühren. Bei einigen Fonds waren das im vergangenen Geschäftsjahr bis zu 2,8 Prozent: Verwaltungsvergütung, Depotgebühren, Depotbankvergütung, Transaktionskosten, Administrationsgebühr, Berichterstattungskosten, Veröffentlichungskosten, Prüfungskosten, Erfolgsvergütung – der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt.


Mit den aus den Fonds fließenden Kick-Backs wird unterschiedlich verfahren. Mindestens 50% davon müssen die Versicherungen ihren Kunden gutschreiben und fließen dann in die Überschussbeteiligung.


Die für die Police zur Verfügung stehende Fondspalette ist unterschiedlich groß. Oft werden nur ausgewählte Fonds aus dem eigenen Konzern angeboten. Einige Versicherungsanbieter hingegen bieten ein breit gestreutes Fondsuniversum und auch kostengünstige ETF´s an.


Auch wenn Umschichtungen von Fonds innerhalb des Versicherungsmantels im Gegensatz zum normalen Depot bei Gewinnen nicht zum Abzug der Abgeltungssteuer führen, Auszahlungen bei Altverträgen nach 12 Jahren Haltedauer steuerfrei und bei Neuverträgen nach 12 Jahren Haltedauer und Auszahlung nach dem 60sten Lebensjahr (bei Versicherungsabschluss ab dem 01.01.2012 nach dem 62. Lebensjahr) nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, wiegen diese oft vom Vertrieb hervorgehobenen Steuervorteile die hohen Kosten des Versicherungsmantels nur selten auf. Denn die müssen erst einmal erwirtschaftet werden.


Viele Inhaber einer Fondspolice wissen nicht, welche Fonds sich in ihrem Vertrag befinden. Meist wird das vorhandene Portfolio auch nicht vom Versicherungsvermittler – geschweige vom Inhaber - beobachtet und betreut. Nur sehr selten finden Anpassungen des Portfolios an die sich veränderten Marktbedingungen statt.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine Kündigung der Versicherung führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die bis dahin vorhandenen Guthaben werden teilweise noch mit einem Stornoabzug belastet. Zudem kann je nach Vertragssituation ein Steuerabzug erfolgen.


Bei einer klassischen Lebensversicherung sollte geprüft werden, ob ein Verkauf der Versicherung an einen Policenankäufer günstiger ist. In diesem Fall behält die versicherte Person je nach Anbieter und Verfahrensweise sogar den vollen Versicherungsschutz oder einen Teil davon.


Werden Fondspolicen mit Garantieprodukten vorzeitig gekündigt, wird in der Regel bei fallenden Kursen nur der aktuelle Wert der Fonds – nicht jedoch der einst erreichte Höchststand ausgezahlt.


Bei Fondspolicen können die Fonds aus der Police in ein Bankdepot übertragen werden, soweit der Versicherer zustimmt. Sie sparen dann die Kosten für den Versicherungsmantel und können die Fonds im Bankdepot weiterlaufen lassen.


Alternative zur Kündigung – Anpassung und Fortführung des Vertrages

Bei klassischen Lebensversicherungen können sie den Vertrag beitragsfrei stellen. Beachten Sie dabei jedoch, dass sich dann auch der Versicherungsschutz reduziert.


Bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen kann man den Vertrag je nach Anbieter bis zu 2 Jahre ruhen und danach ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben lassen. Sofern der Vertrag einen erhöhten Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung enthält, kann für die Zeit des Liquiditätsengpasses auch die Zahlung eines sogenannten Risikozwischenbeitrages vereinbart werden. Dies sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz in dieser Zeit in vollem Umfang bestehen bleibt.


Um die Kosten zu reduzieren, können Sie den Vertrag vom Monatsbeitrag auf Jahresbeitrag ändern. Dadurch sparen Sie sich den Ratenzuschlag von bis zu 5% auf den Jahresbeitrag.

Prüfen Sie, ob Sie auf eingebaute Zusatzversicherungen verzichten können.

Verzichten Sie ggf. auf die Beitragsdynamik. Dadurch sparen Sie die jährliche Vertragsumstellung sowie die damit verbundenen neuen Abschlusskosten.

Reduzieren sie ggf. die Laufzeit der Versicherung oder die Versicherungshöhe. Damit sparen Sie Kosten für den Todesfallschutz.


Schlussbemerkung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist neben der Baufinanzierung die langfristigste Finanzentscheidung der meisten Bürger. Deshalb sollte der Abschluss als auch die Entscheidung über die Fortführung wohl überlegt sein. Voreiliges und unüberlegtes Handeln muss strikt vermieden werden.

Die oben aufgeführten Punkte und Hinweise stellen nur eine Hilfe dar und können nicht verallgemeinert werden.

In jedem Fall sollten Sie professionellen und ehrlichen Rat hinzuziehen. Diesen erhalten Sie bei Versicherungsberatern, Verbraucherzentralen, Honorarberatern und bei seriösen und gut aufgestellten Versicherungsmaklern.



 

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Unterstützung von Herrn Steffen Schulz, LL.M. Versicherungsrecht, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Versicherungsfachmann (IHK), Geschäftsführer und Mitgesellschafter der GMFS Versicherungsmakler GmbH Rostock erstellt.

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