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AutorenbildAndreas Borsch

Steuern sparen - koste was es wolle: Ein Praxisfall – Teil 1 (Das Problem)

(veröffentlicht auf cashkurs.com am 21.01.2015)


Wer zahlt schon gerne Steuern? Ein Großteil der Deutschen findet das deutsche Steuerrecht als ungerecht. Steuern sparen ist deshalb eine große Herausforderung für viele Bürger – insbesondere für die gut verdienenden unter ihnen.


Banken locken ihre gutgläubigen Kunden gerne mit sogenannten „Steuersparmodellen“. Besonders im Bereich der Finanzierungen von Praxen und Immobilien verbergen sich hinter dem „Steuersparmodell“ Tilgungsaussetzungsdarlehen (kurz TA-Darlehen) eine Vielzahl von Fallstricken, die teilweise die finanzielle Existenz des Kreditnehmers bedrohen.


Erklärung TA-Darlehen

Bei TA-Darlehen zahlt der Kunde für die gesamte Laufzeit nur die Kreditzinsen und keinen Tilgungsbeitrag. Der eigentliche Tilgungsbeitrag wird separat in einem Sparvertrag (Zinsanlage, Bausparvertrag, Depot, Lebensversicherung…) angespart und soll nach Ablauf der Zinsbindung zur Tilgung des Darlehens zur Verfügung stehen. Die Ansprüche aus diesem Sparvertrag werden als Sicherheit an die Bank abgetreten.


Ein Beispiel aus meiner Beratungstätigkeit.

Eine Zahnärztin hatte vor Jahren eine Praxis übernommen und sich zwecks Finanzierung an eine Bank gewendet. Ein folgender Hauskauf nebst aufwendigem Umbau übernahm eine zweite Bank ohne Bedenken. Schließlich waren sie und Ihr Ehemann Mediziner und die Lage der Immobilie exklusiv.

Trotz gut laufender Praxis blieb nach einigen Jahren am Ende des Monats immer wieder wenig übrig. Zeitweise musste das Ehepaar aus dem Dispo leben. Ein Warnsignal, welches die Eheleute noch rechtzeitig erkannt haben.

Eine Finanzplanung sollte Licht ins Dunkle bringen und mögliche Lösungen finden.


Die Aufnahme der Vermögenssituation ergab folgende Vermögensbilanz.

Die Angaben stammen aus Kontoauszügen, Abfragen bei Banken und Versicherungen, Angaben der Mandanten und des Steuerberaters.



Auf der linken Seite (Aktiva) stehen die einzelnen Vermögenswerte (Immobilien, Versicherungen, Geldanlagen, Beteiligungen und Unternehmen). Auf der rechten Seite (Passiva) steht, woher das Geld stammt (Bsp. Kredite). Beide Seiten der Bilanz sind immer gleich groß. Die Differenz zwischen Vermögenswerte und Kredite nennt man Eigenkapital bzw. Nettovermögen. Die Verschuldungsquote ist das Verhältnis der Kredite zu den Vermögenswerten.

Ich verweise zu diesem Thema auch auf den Beitrag von Christoph Leichtweiß vom 05.12.2014 „So findet man den Einstieg in die Private Finanzplanung“.

Auf dem ersten Blick zeigte die Bilanz keine Besonderheiten. Die Vermögenswerte bzw. das Bruttovermögen in Höhe von gut 1.4 Millionen Euro beinhaltete ein Nettovermögen von 365 TEUR (grün umrandet). Der Rest waren Schulden. Die Verschuldungsquote lag damit bei 74%.


Doch die Liquiditätsrechnung offenbarte die Probleme.


Für die Praxisfinanzierung in Höhe von 540 TEUR wurde der Mandantin damals ein TA-Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit angeboten. Die Zinsaufwendungen dafür betrugen ca. 23.000 EUR im Jahr. Als Tilgungsersatz wurden der Mandantin diverse Lebens- und Rentenversicherungen verkauft. Die Beiträge dafür beliefen sich auf fast 34.000 EUR pro Jahr. Insgesamt also jährlich über 57.000 EUR Finanzierungskosten, die vorr. 25 Jahre lang die Liquidität der Mandanten belasten, ohne dass ein Cent vom Kredit getilgt wird.

Die Begründung für dieses Modell war schnell gefunden. Schuldzinsen steuerlich geltend machen und im Gegenzug steuerlich optimiert Geld für die spätere Tilgung der Darlehen und für die Altersvorsorge ansparen.

Doppelt Steuern sparen – wer will das nicht?

Ein Modell für den Kunden oder für die Bank?

Die vom Kunden für dieses Steuersparmodell gezahlten Provisionen beliefen sich auf weit über 30.000 EUR. Die Mandanten waren davon sehr überrascht und gaben zu, die Bank dazu auch nie befragt zu haben. Sie waren damals unbedarft und froh, dass die Praxisfinanzierung glatt verlief.

Doch sie gaben auch zu, dass sie im Gegenzug nie bereit gewesen wären, mir für die gleiche Tätigkeit ein solch hohes Honorar zu zahlen, selbst dann nicht, wenn sämtliche Versicherungen und Finanzierungen ohne Provisionszahlungen (also zu Nettokonditionen) beschafft worden wären.


Simulation

Im nächsten Schritt wurde simuliert, wie sich das Vermögen der Mandanten vorr. entwickeln wird. Um nur mit Fakten zu arbeiten, habe ich auf die Einbeziehung von Inflation, Einkommens- und Ausgabenveränderungen, einer Wertentwicklung der Immobilie und Preissteigerungen bewusst verzichtet. Bei den Versicherungen habe ich hingegen mit den prognostizierten (nicht garantierten) Ablaufleistungen gerechnet.


Das Ergebnis:


Das hier gelebte „Steuersparmodell“ bindet so viel Liquidität, dass die Einnahmen über einen großen Zeitraum hinweg nicht die Ausgaben decken (blaue Balken). Die Mandanten werden gezwungen sein, zukünftig persönlichen Ausgaben für Lebenshaltung, Urlaub und das private Haus – also ihren Lebensstil - so zu reduzieren, dass diese Unterdeckung ausgeglichen werden kann. Dass solch eine Lösung das familiäre Leben stark beeinflussen kann, ist nachvollziehbar.

Viel dramatischer jedoch ist, dass vorr. erst zum Rentenbeginn die Praxisdarlehen und die bis dahin noch verbleibenden Restschulden aus der Hausfinanzierung aus den fälligen Lebensversicherungen und dem Praxisverkauf getilgt werden können. Ein Großteil der Versicherungssummen steht damit nicht für die Altersvorsorge zur Verfügung.

Ob der heute vom Steuerberater angesetzte Praxiswert in 25 Jahren überhaupt im Verkauf realisiert werden kann und als zusätzliche Liquidität zur Verfügung steht, ist auch fraglich. Von einer gesicherten Altersvorsorge kann - trotz der vielen Versicherungen - keine Rede sein.


wirtschaftlicher Unsinn

Für einen zahnärztlichen Behandlungsstuhl zahlte die Mandantin z.B. ca. 60 TEUR. Der Kaufpreis wurde durch ein TA-Darlehen finanziert. Die Behandlungseinheit hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 10-15 Jahren. Danach ist die Einheit nahezu wertlos und muss erneuert werden. Doch noch wurde kein Cent des Kredites getilgt. Selbst nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindung könnte die Mandantin den Kredit nicht ablösen, da die für die Finanzierung abgetretene Versicherung noch bis zum Rentenbeginn läuft und nur mit Verlusten gekündigt werden kann. Sie wäre somit gezwungen, nicht nur eine neue Einheit zu finanzieren, sondern auch für die wertlose Einheit eine Anschlussfinanzierung zu beschaffen.


Versagen auf allen Ebenen

Hier haben alle drei beteiligten Parteien versagt. Die Bank, die offensichtlich nur ihr Geschäft im Fokus sah. Der Steuerberater, der dieses Geschäft wohl nur unter dem Aspekt der Steuerersparnis betrachtet und deshalb absegnet hat. Und der Mandant, der aus Unwissenheit, Naivität und vollstem Vertrauen in seine Bank und seinen Steuerberater die Tragweite dieser Finanzierungsform nicht überblicken konnte.

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